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Alles rund um den Kassenzettel.

Mein Kassenzettel

Alles zum Thema Kassenzettel

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Kassenzettel: Wofür dieser benötigt wird, welche Neuerungen es geben wird und was es zu beachten gilt.

Der Kassenzettel.Unser ständiger Begleiter.

Kassenzettel dienen im Alltag als Bescheinigungen von Bezahlungen bei Einkäufen oder Dienstleistungen. Der Kassenzettel wird direkt bei der Bezahlung an der Kasse ausgedruckt und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Oftmals wird dieser jedoch gar nicht erst mitgenommen und landet direkt im Mülleimer. Dennoch erfüllt der Kassenzettel zahlreiche wichtige Funktionen in der heutigen Gesellschaft. Zum einen wird er in vielen Fällen für die Steuererklärung als Beweis benötigt, kann aber auch als Nachweis einer Garantie dienen. Zudem kann der Kassenzettel den Umtausch fehlerhafter oder unerwünschter Waren vereinfachen. In den letzten Jahren waren Kassenbelege immer wieder ein Thema in der Gesellschaft. So wurde der Kassenbeleg für das verwendete Thermopapier kritisiert und auch für seine essentielle Rolle bei der Steuererklärung. Aufgrund dessen hat sich in den letzten Jahren vieles im Hinblick auf den Kassenzettel verändert.

Der Kassenzettel aus Papier ist weiterhin wichtiger Bestandteil unseres Alttags

Die neue Ära des Kassenzettels

Im Jahre 2020 tritt die neue Kassensicherungsverordnung in Kraft. Die Kassensicherungsverordnung setzt auf der Verordnungsermächtigung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 28. Dezember 2016 auf. Betroffen von diesem Gesetz sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen.

Der moderne Kassenzettel

Für jede Aufzeichnung eines Geschäftsvorfalles, also für Kassenzettel, müssen ab 2020 folgende Standards eingehalten werden: der Zeitpunkt des Vorgangsbeginns, eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer, die Art des Vorgangs, die Daten des Vorgangs, die Zahlungsart, der Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung oder des Vorgangsabbruchs, einen Prüfwert und die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.

Die Belegpflicht ab 2020

Hinzu kommt die Belegpflicht. Diese verpflichtet die Geschäfte dazu dem Käufer einen vollwertigen Kassenzettel aushändigen zu können mit den oben genannten Attributen. Das Gesetz gibt den Geschäften jedoch die Möglichkeit den Beleg im Print- oder Digitalformat an den Käufer auszuhändigen. Der digitale Kassenbeleg wird somit zukünftig an Bedeutung gewinnen. In den letzten Jahren wurden unterschiedliche Ansätze getestet um den Kassenbeleg zu digitalisieren. Diese waren aber zumeist mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Entweder musste die E-Mail Adresse an der Kasse angegeben werden, an die dann eine PDF gesendet wurde, oder die Belege mussten aufwendig gedruckt und dann mittels eines Scanners oder einer App eingescannt werden.

Die App für digitale Kassenzettel

Die Firma A & G GmbH stellt nun einen neuen zeitsparenden Ansatz vor, bei dem der Beleg gar nicht mehr gedruckt werden muss, sondern an der Kasse direkt auf das Smartphone per App digital übertragen wird.

admin ist: komfortabler, übersichtlicher, schneller, kompatibler als andere Bon-Apps in der Vergangenheit. Belege lassen sich automatisch per NFC oder QR-Code übertragen, in Ordner sortieren, nach verschiedenen Daten durchsuchen und mit dem Steuerberater teilen. Damit ist admin zentraler Ort für alle digitalen Quittungen. Das ist bislang einzigartig. Und wird bestimmt auch die Kunden schnell überzeugen.

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Der Kassenzettel aus Papier ist weiterhin wichtiger Bestandteil unseres Alttags

Der Tag des Kassenzettels

Der 28. Dezember 2016 war ein Meilenstein in der Geschichte des Kassenzettels und sollte auch dementsprechend gewürdigt werden. Daher rufen wir an diesem Tag den Tag des Kassenzettels aus!

Dieser Tag soll der Erinnerung an die gesellschaftliche Relevanz von Kassenbelegen dienen und über die Geschichte und zukünftige Entwicklung des Kassenzettels aufklären. Zudem soll an diesem Tag auf die negativen Aspekte des traditionellen Kassenzettels aus Papier aufmerksam gemacht werden. Darüber hinaus gilt es die Gesellschaft für die Digitalisierung des Kassenzettels zu sensibilisieren und seine Vorteile zu verdeutlichen.

Kalendertag für den Tag des Kassenzettels

Der Kassenzettel gilt als Umweltsünder

Kassenzettel werden meist auf Thermopapier gedruckt. Thermopapier ist ein Spezialpapier, welches mit Bisphenol A beschichtet ist. In diese Beschichtung wird mit den Thermodruckern der Text beim Drucken eingebrannt. Bisphenol steht bereits seit vielen Jahren in der Kritik und seine Dosierung wird kontrovers diskutiert. Der Stoff ist laut Experten krebserregend und hormonell wirksam. Insbesondere Kassierer sind durch den häufigen Kontakt mit dem Papier von den Auswirkungen betroffen, da BPA durch Hautkontakt aufgenommen werden kann. Durch die oftmals falsche Entsorgung der Belege im Altpapier, gelangt der Schadstoff durch den Recyclingkreislauf in unsere Umwelt. Dort kann er von Pflanzen und Tieren aufgenommen werden und über den Nahrungskreislauf ebenfalls in den Körper des Menschen gelangen. Ab 2020 soll der Druck von Kassenbons auf Thermorollen verboten werden. Zusätzlich zu den Gefahren des BPA für unsere Umwelt, verbraucht die Produktion der Kassenbelege viele wertvolle Ressourcen wie Holz, Wasser und Energie.

Der Kassenzettel als Teil der Steuererklärung

Kassenzettel spielen eine große Rolle in der jährlichen Steuererklärung. Der Kassenbeleg dient grundsätzlich dazu, dem Finanzministerium seine Ausgaben nachweisen zu können. Das Finanzministerium verhindert auf diesem Weg Steuerbetrug von Privatpersonen und Unternehmen. Bis letztes Jahr musste man all seine Kassenzettel mit der Steuererklärung abgeben, was die Buchhaltung oftmals sehr umfangreich machte. Heute muss man die Kassenzettel nicht mehr direkt mit der Steuererklärung einreichen, aber man muss sie sicher verwahren und sie bei einer Prüfung durch das Finanzamt direkt vorzeigen können.

FAQ zum Kassenzettel

Sie fragen. Wir antworten. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Kassenzettel zusammengestellt.

Nein. Der Kassenzettel muss nicht immer ausgedruckt werden und viele Läden tun dies auch nur noch auf den Wunsch des Kunden. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet einen Kassenbon anzubieten und auch bereitstellen zu können. Dies muss aber nicht zwingend in Papierform geschehen, sondern darf auch im digitalen Format erfolgen.

Der Kassenzettel gehört in den Restmüll aufgrund seiner Beschichtung. Das Bisphenol A in dem Thermopapier ist ein Schadstoff der hormonell wirksam ist. Wenn der Kassenbeleg im Altpapier entsorgt wird gelangt der Schadstoff in den Recyclingkreislauf und kann somit in Pizzakartons und Hygieneprodukten auftauchen. Dies kann zu gesundheitlichen Problemen bei Mensch und Tier führen.

Den Kassenzettel vom Wocheneinkauf aufzubewahren macht auf lange Sicht meist nur für die Haushaltsplanung Sinn, aber die Rechnungen von größeren Anschaffungen sollten aufbewahrt werden für mögliche zukünftige Mängel oder Garantiefälle. Insbesondere sollte dies bei Einkäufen von elektronischen Geräten beachtet werden.

Am besten hebt man den Kassenzettel so lange wie möglich auf. Innerhalb von zwei Jahren nach einem Kauf hat man das Recht diesen bei Mängeln zu reklamieren. Daher sollte man den Kassenbeleg mindestens zwei Jahre aufbewahren. Allerdings ist es ratsam den Kassenbeleg so lange aufzubewahren, wie der Gegenstand genutzt wird.

Den Kassenzettel sollte man am besten in einem Ordner verwahrt werden, allerdings nicht in einer Folie. In der Folie wird die Lesbarkeit der Kassenbelege durch die enthaltenden Weichmacher beeinträchtigt. Auch Portemonnaies sind aufgrund der enthaltenen Gerbmittel für Kassenzettel ungeeignet. Die Schrift kann dadurch unleserlich werden und der Anspruch auf den Umtausch oder die Reklamation des Produktes könnte sich dadurch als schwierig gestalten.

Man muss den Kassenbeleg nicht zwangsweise mitnehmen. Allerdings ist es ratsam für mögliche Umtäusche oder Garantiefälle.

Den Rekord für den längsten Kassenzettel der Welt hält derzeit eine Künstlergruppe aus New York. Am 20. Mai 2011 ging diese in Hercules Fancy Grocery in New York City mit einer Aktentasche voll mit $20.000 in Bar und haben dort jedes einzelne Stück zum Verkauf im Laden gekauft. Der Gesamtkaufpreis für alles im Speicher belief sich auf $18.871,93. Sie kauften insgesamt mehr als 3000 einzelne Artikel und produzierten damit einen Kassenbeleg mit einer Länge von 17,53m. Dieser Kassenbeleg steht derzeit auf dem Portal Etsy für 17.179,73 € in einem Glaskasten zum Verkauf.

Nein. Der Kassenzettel dient bei einem Umtausch nur als ein Kaufnachweis. Als Nachweis reicht aber in der Regel auch ein Kontoauszug, eine Abrechnung oder ein Zeuge, wenn es sich um mangelhafte Ware handelt. Dies reicht aber nicht, wenn der Artikel zurückgeben werden soll, weil er einem nicht mehr gefällt. In dem Fall kann der Verkäufer den Kassenzettel als Bedingung für den Umtausch anfordern.

Folgende Angaben muss ein Kassenzettel enthalten:


  • Name und Anschrift des Geschäftes
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
  • Warenbeschreibung
  • Preis der Ware (im Einzelhandel Bruttopreis, ansonsten Netto-Warenwert)
  • Separate Umsatzsteuerausweisung nach MwSt.-Satz 7 % bzw. 19 %)
  • Datum und Uhrzeit
  • ggf. auch Name des Verkäufers
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