Nein. Der Kassenzettel muss nicht immer ausgedruckt werden und viele Läden tun dies auch nur noch auf den Wunsch des Kunden. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet einen Kassenbon anzubieten und auch bereitstellen zu können. Dies muss aber nicht zwingend in Papierform geschehen, sondern darf auch im digitalen Format erfolgen.
Der Kassenzettel gehört in den Restmüll aufgrund seiner Beschichtung. Das Bisphenol A in dem Thermopapier ist ein Schadstoff der hormonell wirksam ist. Wenn der Kassenbeleg im Altpapier entsorgt wird gelangt der Schadstoff in den Recyclingkreislauf und kann somit in Pizzakartons und Hygieneprodukten auftauchen. Dies kann zu gesundheitlichen Problemen bei Mensch und Tier führen.
Den Kassenzettel vom Wocheneinkauf aufzubewahren macht auf lange Sicht meist nur für die Haushaltsplanung Sinn, aber die Rechnungen von größeren Anschaffungen sollten aufbewahrt werden für mögliche zukünftige Mängel oder Garantiefälle. Insbesondere sollte dies bei Einkäufen von elektronischen Geräten beachtet werden.
Am besten hebt man den Kassenzettel so lange wie möglich auf. Innerhalb von zwei Jahren nach einem Kauf hat man das Recht diesen bei Mängeln zu reklamieren. Daher sollte man den Kassenbeleg mindestens zwei Jahre aufbewahren. Allerdings ist es ratsam den Kassenbeleg so lange aufzubewahren, wie der Gegenstand genutzt wird.
Den Kassenzettel sollte man am besten in einem Ordner verwahrt werden, allerdings nicht in einer Folie. In der Folie wird die Lesbarkeit der Kassenbelege durch die enthaltenden Weichmacher beeinträchtigt. Auch Portemonnaies sind aufgrund der enthaltenen Gerbmittel für Kassenzettel ungeeignet. Die Schrift kann dadurch unleserlich werden und der Anspruch auf den Umtausch oder die Reklamation des Produktes könnte sich dadurch als schwierig gestalten.
Man muss den Kassenbeleg nicht zwangsweise mitnehmen. Allerdings ist es ratsam für mögliche Umtäusche oder Garantiefälle.
Den Rekord für den längsten Kassenzettel der Welt hält derzeit eine Künstlergruppe aus New York. Am 20. Mai 2011 ging diese in Hercules Fancy Grocery in New York City mit einer Aktentasche voll mit $20.000 in Bar und haben dort jedes einzelne Stück zum Verkauf im Laden gekauft. Der Gesamtkaufpreis für alles im Speicher belief sich auf $18.871,93. Sie kauften insgesamt mehr als 3000 einzelne Artikel und produzierten damit einen Kassenbeleg mit einer Länge von 17,53m. Dieser Kassenbeleg steht derzeit auf dem Portal Etsy für 17.179,73 € in einem Glaskasten zum Verkauf.
Nein. Der Kassenzettel dient bei einem Umtausch nur als ein Kaufnachweis. Als Nachweis reicht aber in der Regel auch ein Kontoauszug, eine Abrechnung oder ein Zeuge, wenn es sich um mangelhafte Ware handelt. Dies reicht aber nicht, wenn der Artikel zurückgeben werden soll, weil er einem nicht mehr gefällt. In dem Fall kann der Verkäufer den Kassenzettel als Bedingung für den Umtausch anfordern.
Folgende Angaben muss ein Kassenzettel enthalten:
- Name und Anschrift des Geschäftes
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
- Warenbeschreibung
- Preis der Ware (im Einzelhandel Bruttopreis, ansonsten Netto-Warenwert)
- Separate Umsatzsteuerausweisung nach MwSt.-Satz 7 % bzw. 19 %)
- Datum und Uhrzeit
- ggf. auch Name des Verkäufers